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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Unterhalt

    Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Anspruch auf Unterhalt haben unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kinder, Eltern, Ehepartnerin/Ehepartner.

    Unterhaltsleistungen werden in Form von Naturalunterhalt (z.B. Beistellung einer Wohnung, Nahrungsmittel, Bekleidung, Taschengeld) oder Geldunterhalt erbracht.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Unterhalt" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion