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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Entwurf Stmk. Weinbaurieden-Verordnung; Begutachtung

    Nach § 2 Volksrechtegesetz hat jede Person das Recht, im Begutachtungsverfahren eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahmen sind zu veröffentlichen. Sie finden den Entwurf der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der Weinbaurieden festgelegt werden (Stmk. Weinbaurieden-Verordnung), und dazu abgegebene Stellungnahmen unter www.landesrecht.steiermark.at.

    Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf einer Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der Weinbaurieden festgelegt werden (Stmk. Weinbaurieden-Verordnung), können hier eingesehen werden Stmk. Weinbaurieden-Verordnung.

    Allfällige Stellungnahmen können bis 31. Jänner 2022 abgegeben werden. Sollte bis dahin eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Verordnung-Entwurf bestehen.

    Bitte übermitteln Sie Ihre allfällige Stellungnahme per E-Mail an abteilung10@stmk.gv.at und verwenden Sie in der Betreffzeile das Wort „Begutachtung“.