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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen

    Allgemeine Informationen

    Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen – etwa wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von der Nachbarin/dem Nachbarn erwirbt – müssen verbüchert werden Vor der Eintragung ist der Nutzwert im Rahmen eines gerichtlichen Schlichtungsverfahrens neu festzusetzen.

    Zuständige Stelle

    Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.

    Erforderliche Unterlagen

    Letzte Aktualisierung: 01012025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz