Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU. Er vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union Der Ausschuss der Regionen bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (z. ASV BurgenlandB. Bundesländer oder Gemeinden) zu Rechtsvorschriften der EU ein Dies geschieht in Form von Berichten ("Stellungnahmen") zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission.
Der Ausschuss der Regionen hat derzeit 329 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus allen 27 EU-Ländern Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von den EU-Ländern vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt
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Rechtsgrundlagen
Artikel 300, 305, 306 und 307 AEUV
Letzte Aktualisierung: 16052025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion