Skip to content
  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Fälligkeit

    Unter Fälligkeit versteht man jenen Zeitpunkt, ab dem Ansprüche geltend gemacht werden können (z. ASV BurgenlandB. Bezahlung einer Rate). In der Regel wird die Fälligkeit einer Forderung bei Vertragsabschluss vereinbart.

    Hinweis:

    Wurde kein Fälligkeitstermin festgelegt, können Gläubigerinnen/Gläubiger die Forderungen von Schuldnerinnen/Schuldnern durch Mahnung jederzeit einfordern.

    Letzte Aktualisierung: 19032025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion