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    Vollversicherung

    Unter Vollversicherung versteht man in der Sozialversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

    Grundsätzlich sind alle unselbstständig Erwerbstätigen in der Vollversicherung erfasst Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. ASV BurgenlandB. selbstständig Erwerbstätige) ist nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch nur eine sogenannte Teilversicherung vorgesehen.

    Letzte Aktualisierung: 10092025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion