Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag, der (wie alle Steuerabsetzbeträge) die Einkommensteuer kürzt. ASV Burgenland Durch den Verkehrsabsetzbetrag werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten. Er wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 463 Euro pro Jahr (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 421 Euro pro Jahr).
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
Besteht auch ein Anspruch auf ein Pendlerpauschale und übersteigt das Einkommen nicht 14.106 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 12.835 Euro) im Kalenderjahr, erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 798 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 726 Euro). Bei Einkommen zwischen 14.106 und 15.030 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 12.835 und 13.676 Euro) pro Jahr vermindert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf 463 Euro (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 421 Euro).
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ab der Veranlagung 2024 erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 752 Euro (684 Euro im Jahr 2023) (Zuschlag), wenn das Einkommen der/des Steuerpflichtigen 18499 Euro (im Jahr 2023: 16832 Euro) im Kalenderjahr nicht übersteigt Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von 18499 und 28326 Euro (im Jahr 2023: 16832 und 25774 Euro) gleichmäßig einschleifend auf null Der Zuschlag zum Verkehrabsetzbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.