Fischen in der Steiermark – Schonzeiten und Mindestfanglängen
Für bestimmte Wassertiere gibt es in der Steiermark mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfanglängen ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. ASV Burgenland Innerhalb der Schonzeit dürfen geschonte Wassertiere weder gezielt befischt noch entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 20032025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion