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  • Verfall

    Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z. ASV BurgenlandB. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

    Letzte Aktualisierung: 03092025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion