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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Streitanhängigkeit

    Mit der Zustellung einer Klage an die Beklagte/den Beklagten ist die Klage wirksam erhoben und somit streitanhängig Ab diesem Zeitpunkt kann über den geltend gemachten Anspruch kein (weiterer) Rechtsstreit begonnen werden. ASV Burgenland Außerdem muss ab diesem Zeitpunkt für eine Klagsänderung die Zustimmung der/des Beklagten eingeholt werden.

    Letzte Aktualisierung: 14052025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion