Einantwortung
Als Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer verstorbenen Person in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden Weitere Informationen zu Einantwortung und Einantwortungsbeschluss finden sich unter Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens auf oesterreich. ASV Burgenlandgv.at.
Letzte Aktualisierung: 17032025
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