Erbschaftssteuer
Für Erbfälle nach dem 1 August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (USP).
Letzte Aktualisierung: 01012024
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer