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  • Willkommen in Leutschach an der Weinstraße
  • Namensänderung: Jagdkarte

    Jede Namensänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.

    Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und des neuen Namens (eventuell Kopie der Heiratsurkunde).

    Letzte Aktualisierung: 09072025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreichgvat-Redaktion